Verkehrsunfall

Beweissicherung

Unmittelbar nach dem Unfallereignis sollten Sie zunächst die Unfallstelle ordnungsgemäß absichern, bestenfalls die Polizei hinzurufen und alsbald mit der Beweissicherung beginnen. Zu notieren sind, das Kennzeichen des unfallgegnerischen Fahrzeuges, die Daten des Fahrers und die Daten der Verkehrshaftpflichtversicherung. Versuchen Sie Zeugen ausfindig zu machen und notieren Sie sich deren Name und Anschrift. Zudem sollten Bilder der Unfallstelle gefertigt werden. Es empfiehlt sich, die beteiligten Fahrzeuge festzuhalten, die jeweiligen Schadensbilder, mögliche Spuren auf der Straße und mehrere Übersichtsaufnahmen aus weiterer Entfernung. Sofern Sie verletzt wurden, suchen Sie einen Arzt auf und lassen sich die erlittenen Verletzungen dokumentieren.

Schadenabwicklung

Setzen Sie sich nach dem Unfall schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, welcher auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes tätig ist. Dieser kann Ihnen eine erste Einschätzung bezüglich der Haftungsfrage mitteilen, sowie ob ein Kostenvoranschlag einzuholen ist oder ein Sachverständigengutachten. In einigen Fällen werden die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadensfeststellung durch die gegnerische Versicherung nicht getragen. Dies gilt es zu bedenken und zu vermeiden. 

Das Unfallereignis muss bei der eigenen Verkehrshaftpflichtversicherung angezeigt werden. Selbst dann, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Dies schreiben die Versicherungsbedingungen vor. Hinzu tritt selbstverständlich die Geltendmachung der Unfallschäden bei der gegnerischen Verkehrshaftpflichtversicherung

Bei einem finanzierten PKW oder bei einem Leasingfahrzeug muss zusätzlich die Erlaubnis des (Sicherungs-) Eigentümers zur Regulierung eingeholt werden. Bitte beachten Sie hierbei stets, dass Sie erst dann Eigentümer und somit anspruchsberechtigt sind, wenn das Fahrzeug ausgelöst wurde.

Nachdem sämtliche Schäden dargelegt und ggf. nachgewiesen wurden, werden nach Ermittlung der Haftungsfrage die Schäden durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen. Hierbei kommt es häufig zu unberechtigten Kürzungen durch die Versicherer, sodass spätestens hier ein Rechtsanwalt auf dem Bereich des Verkehrsrechtes zurate gezogen werden muss.

Mögliche Schadenspositionen

Abschleppkosten
- Behandlungskosten
- Erwerbsschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Kosten des Sachverständigen
- Mehrbedarf (Gesundheit, Pflege o.ä.)
- Nutzungsausfall / Mietwagenkosten
- Reparaturkosten oder Fahrzeugschaden
- Schmerzensgeld (immaterieller Schaden)
- Standkosten
- Rechtsanwaltsgebühren
- Unfallkostenpauschale
- Ummeldegebühren
- Wertminderung (technisch oder merkantil)

Unfallskizze

Hier finden Sie die Möglichkeit eine Unfallskizze zu erstellen: